| 06.11.1996 - Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe |
Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Löbau-Zittau auf der Grundlage des § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes erfolgt die öffentliche Anerkennung der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe. Für die Beurteilung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe ist nicht nur die Gemeinnützigkeit sondern auch die Einschätzung der Fachlichkeit und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Trägers ausschlaggebend. |
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21.12.2000 - Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit |