Referenzen der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH

06.11.1996 - Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Löbau-Zittau auf der Grundlage des § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes erfolgt die öffentliche Anerkennung der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe.
Für die Beurteilung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe ist nicht nur die Gemeinnützigkeit sondern auch die Einschätzung der Fachlichkeit und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Trägers ausschlaggebend.

21.12.2000 - Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit

Landesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger
Jugendsozialarbeit ist der im § 13 SGB VIII (KJHG) gesetzlich geregelte Teil der Jugendhilfe, der junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr auf ihrem Weg zu einem unabhängigen und selbstverantwortlichen Erwachsenenleben und zu voller gesellschaftlicher Teilhabe unterstützt.

Im Zentrum der Angebote und Hilfen stehen dabei die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration vor allem sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen.
Jugendsozialarbeit entwickelt und unterhält an den jeweiligen individuellen und historisch-gesellschaftlichen Notwendigkeiten orientierte Angebote, Maßnahmen und Hilfen.

Die Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH erfüllt die geforderten Bedingungen und arbeitet als Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit.
Mitglied der BAG örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit

Die Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH ist zusätzlich seit 1995 ein Gründungsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Sachsen.